optionales Praktikum Pflichtpraktikum

Nach Jahren der Fachschaftsarbeit und vielen Gesprächen mit der Abteilung haben wir es geschafft zum HWS 2017 ein optionales (Pflicht-)praktikum in unseren Studiengang einzugliedern. Dieses ermöglicht es Praktika bei Institutionen des Bundes, wie zum Beispiel Ministerien zu machen. Es gilt allerdings nicht als vollwertiges Pflichtpraktikum, welches manchmal bei Unternehmen und anderen Institutionen gefordert wird. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob das Unternehmen das Praktikum in unserem Anfang als Pflichtpraktikum anerkennt. Falls nicht besteht auch keine andere Möglichkeit sich ein Pflichtpraktikum durch die Universität Mannheim bescheinigen zu lassen.

Alle Infos zum Praktikum findet ihr auf der Homepage der Abteilung.

Checkliste fürs Praktikum

Die Checkliste ist in Arbeit und kein Ersatz zur Lektüre der Vorgaben der Abteilung. Solltet ihr ein Praktikum machen und einen wichtigen Punkt finden, welcher hier fehlt, meldet euch und wir aktualisieren die Liste.

  • Vor dem Praktikum

    • Informiert euch über die Möglichkeiten und Vorgaben des Praktikums auf der Website der Abteilung
    • Bewerbt euch auf Praktikumsplätze und achtet darauf, dass das Praktikum 175 Zeitstunden umfasst, mindestens acht bis zwölf Wochen dauert und die Tätigkeitsschwerpunkte der Modulbeschreibung entsprechen
    • Falls das Praktikum am Ende des Studiums durchgeführt werden soll, ist es wichtig die entsprechenden Regelungen zum Spezialisierungsbereich zu kennen
  • Während des Praktikums

    • denkt daran den Nachweis der Arbeitsstunden im Praktikum zu führen
    • lasst euch von eurem Arbeitgeber die Praktikumsbescheinigung ausstellen
    • denkt daran, dass ihr während des Praktikums KEIN Urlaubssemester nehmen dürft
    • macht euch Gedanken und arbeitet vielleicht schon etwas an eurem Praktikumsbericht
  • nach dem Praktikum

    • stellt euren Praktikumsbericht fertig
    • reicht alle Unterlagen im Original bei Frau Cischinsky ein
    • denkt daran, dass ein Pflichtpraktikum ab dem Erreichen von 180 ECTS nicht mehr angerechnet werden kann