Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)
Pressemitteilung
Steht die digitale Lehre vor dem Aus?
Die Verfasste Studierendenschaft der Universität Mannheim spricht sich für die geplante Novellierung des Urheberrechts aus, welche eine Pauschalabgeltung von Literatur langfristig ermöglicht. Durch eine Individualabgeltung von wissenschaftlichen Texten ist die digitale Lehre an Hochschulen in Gefahr.
In der kommenden Woche berät der Fachausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages über einen Gesetzesentwurf, der die Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) vorsieht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2016 über den Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) drohte schon Ende letzten Jahres der Wegfall der E-Learning Angebote an Hochschulen in Deutschland, welcher durch eine Ablehnung der Novellierung erneut bevorstehen könnte.
Eine durch Einzelabgeltung der benötigten Literatur entstehende Kostenabrechnung sowie der bürokratische Aufwand für die Dozierenden wären durch die große Menge an benötigter Literatur für die Hochschulen nicht mehr tragbar. Ohne die Möglichkeit der unbürokratischen Pauschalabgeltung können die E-Learning Angebote nicht mehr garantiert werden, welche durch die starke Zunahme der Internationalisierung und Digitalisierung der Lehre an Hochschulen unerlässlich wurden. Dabei stellt die Einführung einer Pauschalabgeltung aus Sicht der Studierenden das Kernstück des neuen Gesetzentwurfes dar.
Die Studierenden fordern darüber hinaus, dass die so genannte Wissenschaftsschranke, also die Begrenzung dessen, wie viel aus dem eigentlichen Hauptwerkes genutzt werden kann, von den bislang vorgesehenen 15% auf die ursprüngliche Regelung von 25% erhöht wird.
Im Interesse aller Studierenden setzt sich die Verfasste Studierendenschaft der Universität Mannheim dafür ein, dass ein unbürokratischer und zeitgemäßer Zugang zu digitaler Literatur in ausreichendem Umfang auch weiterhin gewährleistet wird.
Offener Brief
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Urteil des Bundesgerichtshofs über den Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) drohte schon Ende letzten Jahres der Wegfall der E-Learning Angebote an deutschen Hochschulen.
E-Learning und der digitale Zugang zu wissenschaftlicher Literatur sind für uns Studierende unerlässlich. Die Internationalisierung und Digitalisierung der Lehre hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Moderne Hochschulen sollen ihren Studierenden den einfachen Zugang zu digitaler Literatur ermöglichen. Nur so kann der hohe Standard von Lehre und Forschung nachhaltig erhalten werden.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände spricht sich die Verfasste Studierendenschaft der Universität Mannheim im Namen aller Studierenden der Universität Mannheim für den aktuellen Entwurf der Novellierung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) aus.
Dieser Gesetzentwurf ermöglicht es von den neuen Einzelabgeltungen zur Pauschalabgeltung von wissenschaftlichen Texten zurückzukehren. Die durch Einzelabgeltungen entstehenden neuen Kostenabrechnungen, die bei großen Mengen an benötigter Literatur nicht mehr tragbar sind, würden die finanziellen Möglichkeiten der Universitäten radikal überschreiten. Weiterhin entstünde dadurch ein bürokratischer Aufwand, der für die einzelnen Dozierenden, Professorinnen und Professoren unzumutbar wäre.
Ohne die Möglichkeit der unbürokratischen Pauschalabgeltung können die Angebote auf E-Learning-Plattformen nicht garantiert werden. Die Wiedereinführung einer Pauschalabgeltung stellt aus Sicht der Studierenden das Kernstück des neuen Gesetzentwurfes dar.
Wir fordern alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf, dieses Kernstück im neuen Gesetzentwurf beizubehalten und somit zeitgemäße und zukunftsorientierte Lehre an deutschen Hochschulen zu garantieren.
Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung des Bundesrates und der Hochschulrektorenkonferenz an, die Wissenschaftsschranke von 15% auf den ursprünglich vorgesehenen Prozentsatz von 25% zu erhöhen. Erst 25% erlauben eine effektive, praktische Verwendung von Werken für Forschung und Lehre.
Auch uns Studierenden ist eine angemessene Abgeltung von wissenschaftlichen Texten wichtig. Autorinnen und Autoren müssen in angemessener Höhe für ihre Leistungen entlohnt werden. Dies darf allerdings nicht im Widerspruch zum Einsatz in E-Learning-Portalen stehen.
Vor diesem Hintergrund fordern wir alle Abgeordneten des Bundestages auf, die Pauschalabgeltungen im Gesetzentwurf beizubehalten und zu beschließen. Ein Urheberrecht, das sich nicht dem neuen Stand von Forschung und Lehre anpasst, fügt dem Wissenschaftsstandort Deutschland massiven Schaden zu und verschlechtert die Studienbedingungen aller Studierenden.
Im Namen der Studierenden der Universität Mannheim
Der Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses
Der Vorsitz des Fachschaftsrates der Universität Mannheim
Das Präsidium des Studierendenparlaments der Universität Mannheim